Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Nutzungsvorschriften

  1. Die Mietfahrräder dürfen nicht benutzt werden

• von Personen, die jünger als 16 Jahren sind (außer in Begleitung Erwachsener)
• für die Beförderung von Beifahrern (Kleinkindern dürfen nur im Fahrradkindersitz mitfahren) • von Fahrern die unter Einfluss von Alkohol- und/ oder Drogen stehen.

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten.
  2. Es ist nicht erlaubt, den Transportkorb des Mietfahrrades in unsachgemäßer Art und Weise zu nutzen, insbesondere die zulässige Last von 5 Kilogramm zuüberschreiten.
  3. Es ist untersagt, Eingriffe am Mietfahrrad oder Umbauten durchzuführen.
  4. Fahrräder mit Carbonrahmen dürfen nicht auf dem Fahrradträger transportiert werden.

§ 2 Zustand des Mietfahrrades

  1. Die MietStation Dresden bemüht sich, sämtliche Mietfahrräder jederzeit in verkehrstüchtigem Zustand zu halten. Sollte ein Kunde feststellen, dass sich ein von ihmgeliehenes Fahrrad nicht mehr in einem verkehrstüchtigen Zustand befindet, ist er verpflichtet, die MietStation Dresden umgehend über den Mangel zuinformieren.
  2. Vor der Nutzung muss sich der Kunde mit der Funktionsweise des Mietfahrrades vertraut machen.

§ 3 Abstellen und Parken des Mietfahrrades

  1. Der Kunde verpflichtet sich bei jedem Abstellen und Parken eines Mietfahrrades die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) einzuhalten.
  2. Das Mietfahrrad muss immer am Rahmen mit einem festen Gegenstand zusammengeschlossen werden, auch wenn der Kunde es nur vorübergehend parkt.Fahrradtaschen und Fahrradkörbe müssen immer abgenommen werden.
  3. Tandems, Rennräder, Mountainbikes und eBikes müssen zwingend nachts im verschlossenen Raum abgestellt werden.

§ 4 Rückgabevorschriften

  1. Die Rückgabe von Mietfahrrädern kann nur an der Ausleihstation innerhalb der vereinbarten Zeit erfolgen.
  2. Eine Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten der jeweiligen MietStation ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Stellen Sie das Fahrrad amFahrradständer angeschlossen ab. Der Schlüssel muss dann im Schlüsselkasten der MietStation eingeworfen werden.
  3. Wird der Mietgegenstand nicht zur vereinbarten Zeit zurückgebracht, berechnen wir für jeden angefangenen Tag den doppelten Tagesmietpreis.
  4. Bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstandes außerhalb der Öffnungszeiten berechnen wir eine Gebühr von 25 € je angefangener Stunde

§ 5 Haftung der MietStation Dresden

  1. Die Nutzung der Service-Leistungen der MietStation Dresden erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Vom Kunden verursachte Schäden – etwa durch zu hoheDrehmomente oder auch Reifenschäden – trägt der Kunde selbst.
  2. Die MietStation haftet nicht für Schäden an den mit dem Mietfahrrad transportierten Gegenständen.
  3. Für Reparaturen in Fremdwerkstätten während der Mietdauer, kommen wir nicht auf.

§ 6 Haftung des Mieters

  1. Den Diebstahl eines Mietfahrrades während der Mietzeit hat der Kunde unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen und der MietStation Dresden unter Bekanntgabe der Radnummer zu melden.
  2. Der Kunde haftet für Schäden am Mietgegenstand aus Diebstahl oder Beschädigung entsprechend der anfallenden Material- und Arbeitskosten nur bis zu folgenden Höchstbeiträgen

• einfache Fahrräder (☆☆☆): 100 €
•  eRäder, Tandems, Dachboxen, Fahrradträger u.ä. (☆☆☆☆): 300 €
• eMTB ́s, Rennräder, Gravelbikes, Sportmountainbikes, (☆☆☆☆☆) 1000 €

  1. Verletzt der Mieter vorsätzlich eine Pflicht aus §3 der AGB verliert er den Schutz der Höchstbetragshaftung. Verletzt er diese Pflicht fahrlässig, haftet er nur bis zu folgenden Höchstbeträgen (Aufzählung x 2)
  2. Alle Ersatzteile werden zu gängigen Preisen zzgl. Arbeitslohn abgerechnet und müssen vor Ort beglichen werden.
  3. Der Verlust oder die Beschädigung von Zubehörartikeln wird beispielhaft folgendermaßen berechnet.

• Fahrradschlüssel: 15 €
• Schloss Trelock Faltschloss FS300 (an fast allen Fahrrädern): 69 €
• Schloss Trelock Faltschloss FS480 (an fast allen eRädern): 100 €
• wasserdichte Fahrradtaschen: 50 €

§ 7 Verhalten bei Unfall

  1. Bei einem Unfall, bei dem außer dem Nutzer auch Sachen Dritter oder andere Personen beteiligt sind, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die Polizei und auch dieMietStation zu verständigen.
  2. Missachtet der Kunde diese Mitteilungspflicht, so haftet er für die aus der Verletzung dieser Obliegenheit entstehenden Schäden der MietStation Dresden.

§ 8 Berechnung und Preise

  1. Die Berechnung der Leistungen der MietStation Dresden erfolgt gemäß den gültigen Preisen und sind aus der jeweils aktuellen Preisliste entnehmbar.
  2. Die Bezahlung erfolgt im voraus. Bei Abbruch der Miete, z.B.durch schlechtes Wetter, Krankheit, Unlust o. ä. wird kein Geld erstattet.

§ 9 Datenschutz

  1. Die MietStation Dresden ist berechtigt, die persönlichen Daten des Kunden zu speichern. Die MietStation Dresden verpflichtet sich dazu, diese ausschließlich imEinklang mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verwenden.
  2. Die MietStation Dresden ist berechtigt, an Behörden in erforderlichem Umfang Informationen über den Kunden, insbesondere die Anschrift, weiterzugeben, sollte dieBehörde die Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens nachweisen.

§ 10 Haftungsausschluss

  1. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist der Mieter selbst verantwortlich. Jeder Mieter und jeder Teilnehmer einer geführten Fahrradtour ist selbst dafürverantwortlich, dass er gesundheitlich den Anforderungen gewachsen ist.
  2. Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Jeder Nutzer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder dem von ihmbenutzten Mietgegenstand verursachten Schäden. Die Nutzer erklären mit ihrer Unterschrift den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden gegen den Vermieter.
  3. Die MietStation Dresden haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglichvermittelt werden (z.B. Ausstellungsbesuche, Besichtigungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort)
  4. Die MietStation Dresden haftet nicht für unsachgemäße Montage der Fahrradtransportträger auf der Anhängerkupplung. Der feste Sitz ist vor jedem Fahrtantritt zuüberprüfen.

§ 11 Sonstiges
1. Beide Vertragsparteien können jederzeit kündigen.
2. Es gilt deutsches Recht. Für alle Streitigkeiten aus der Inanspruchnahme der Leistungen der MietStation Dresden, sowie der Nutzung von www.mietstation-

dresden.de oder für alle Streitigkeiten, die damit im Zusammenhang stehen, ist Gerichtsstand Dresden.
3. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht.
4. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen berührt im Übrigen nicht deren Gültigkeit. Sollte eine

Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen

Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. 5. Im Falle einer Verletzung der Nutzungsbedingungen des Verleihs ist die Haftungsbeschränkung nicht gültig.

MietStation Dresden GbR, Lutz Klingner & Christina Hänsel, Glacisstr. 5, 01099 Dresden, UStID: DE287297813 Stand 03/2020